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Strafverfügung
Hallo zusammen, mein Wohnmobil wurde letztes Jahr in St. Pölten am 30.8. geblitzt, 12 km zu schell innerorts. Als ich jetzt aus Spanien zurückkam, lagen eine Anonymverfügung (17.10.201

über € 45 und nachträglich eine Strafverfügung (18.12.201

über € 50 im Briefkasten. Einen Bildbeweis kann ich nicht feststellen. Kann die Strafe in D vollstrckt werden, was ist zu tun? Wer kann mir Auskunft erteilen?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »martin« (7. Februar 2019, 11:50) aus folgendem Grund: berichtigung
ich würde einen Verkehrs-Anwalt hinzu nehmen. Hast du keinen Verkehrs-Rechtsschutz Versicherung?
Verantwortlich für die Texte ist Rosi

für alles Andere ist Manfred
Habe keinen Verkehrsrechtsschutz. Ein Anwalt würde sicherlich die Kosten des Strafzettels übersteigen.
strafverfügung
bist du beim adac?beim öamtc gibt es eine kostenlose rechtsauskunft. lg der brennerdoktor
Ja. bin im ADAC, werde dort mal nachfragen.
Hallo!
Laut Help.gv.at kann in D eine Strafe ab 25.- Euro eingefordert werden. Besser ist gleich bezahlen sonst kommen Verfahrenskosten auch noch dazu. Dann wird es langsam sehr teuer. Den Zahlschein als "Erinnerung",nach Bezahlung,aufbewahren.
schöne Grüsse joschr
Wenn du nachweisen kannst, dass du die ganze Zeit nicht zu Hause (Spanien) warst, dann erhebe Einspruch (mit dem Abwesenheitsnachweis) und verlange die Einsetzung in den vorherigen Stand. Dadurch wird dann die zweite Straverügung augehoben. Die Strafen können in D sehr wohl eingehoben werden, da ein bilaterales Abkommen zwischen D und Ö besteht.
Nicht die Jahre in unserem Leben zählen,
sondern das Leben in unseren Jahren zählt.
Soweit mir bekannt, müssen Deutsche österr. Strafmandate nur bezahlen,
wenn ein Frontalfoto beiliegt, das den Lenker eindeutig erkenntlich macht.
Unsere Radars blitzen von hinten.
mfg locker
strafverfügung
hallo walter in teilen von nö und auch in wien gibt es schon radar die auch von vorne blitzen .
ich glaube bei martin geht es um das datum der zustellung wo er noch in spanien war. wir holen uns immer für den monat wo wir unterwegs sind auf der post
eine nicht zustellungs verfügung, in der zeit gehen alle

briefe incl. rsa an den absender retour. lg horst
Es ist so, dass in D eine Vollstreckung nur durch ein Bild des Fahrers durchgeführt werden kann. Ein Beweisbild ohne dass der Fahrer darauf abgebildet ist gilt hier nicht. Das Problem allerdings ist, wenn ich innerhalb 3 Jahren nach Österreich fahre ich dort zur Kasse gebeten werde. Deshalb: ich habe die Strafe bezahlt, und nun ist gut.
Hallo Martin,
hätte ich auch so gemacht ! Bevor du graue Haare (?) bekommst, lieber zahlen & vergessen !
Wir müssen leider damit leben, daß wir europaweit von unseren Re-Gier-enden ausgepresst & abgezockt werden. Geschwindigkeitskontrollen werden nicht zur Erhöhung der Unfallsichertheit errichtet, sondern nur um möglichst hohe "Einnahmen" zu generieren !
Viele Grüsse
LuggiB
www.reisendurcheuropa.de
Unterwegs im Multi-Van, meist solo, manchmal mit Ehefrau und Vierpfotenfreund "Sammy"
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