Beiträge von MonkeyTwin

    Ja, ihr habt richtig gelesen. Lasst das WOMO, den WoWa, zu Hause und fahrt mit dem E-Bike in den Urlaub. Ich habe die ideale Lösung für euch gefunden. Keine Kfz-Versicherung, keine Kfz-Abgabe, keine Spritkosten.


    Die Lösung ist ganz einfach - fahrt mit dem E-Bike campen. Eine interessante Lösung ohne großartigen Zeltaufbau oder schlafen auf dem Boden könnt ihr hier sehen.

    Servus Willi,


    Wenn ich das richtig sehe, dann residierst du zwischen locker und vmguzzi. Freut mich, dass du zu uns gefunden hast. Stöbere im Forum herum, macht viel Spaß und es sind viele schöne Bilder da, die reiselustig machen.

    Solltest du auch persönlichen Kontakt wollen, dann sei dir (locker hat es schon erwähnt) unser Forumstreffen an's Herz gelegt. Bei diesen Treffen gibt es keine Aussenseiter, denn jeder hat das Recht das zu machen, worauf er Lust hat. Es gibt da keine Zwangsbeglückung.

    Wir hatten als erstes WOMO ein 7,3 m Schlachtschiff. - In unserer Unbedarftheit war für uns die Gewichtsgeschichte nicht relevant. Die Gedanken bezüglich Übergewicht kam erst später. Die Folge davon war, das WOMO zu verkaufen und auf 6,3 m umzusteigen und vor dem Kauf auf die Waage zu fahren.

    Inzwischen wussten wir auch, dass die notwendigen Ausrüstungsgegenstände - Küchenutensilien und Kleidung alles in allem ca. 100 kg ausmacht.

    Jetzt mit unserem "Kleinen" haben wir keine Kopfschmerzen mehr, specken aber trotzdem immer noch ab.

    Jo, da kann ich dir leider nicht zustimmen. Eine Untersagung der Weiterfahrt kann durch die Exekutive verhängt werden. Als gesetzliche Grundlage hiefür gilt das Kraftfahrgesetz. Ich habe auch die betreffenden Stellen herausgesucht:


    § 101 KFG

    …….

    Absatz 7:

    Der Lenker eines Kraftfahrzeuges hat auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht an Ort und Stelle oder bei einer nicht mehr als 10 km, bei Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h 3 km von seinem Weg zum Fahrtziel entfernten Waage prüfen zu lassen, ob das höchste zulässige Gesamtgewicht oder die höchsten zulässigen Achslasten des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges oder eines mit diesem gezogenen Anhängers überschritten wurden. Wurde eine Überschreitung festgestellt, so hat der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges die Kosten des Wägens und bei einem angeordneten Ab- oder Umladen die Kosten der allfälligen Nachwägungen zu ersetzen; der Lenker des Kraftfahrzeuges gilt als Vertreter des Zulassungsbesitzers, falls dieser nicht selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter anwesend ist. Weigert sich der Lenker, zu einer Waage zu fahren oder das Fahrzeug auf die Waage zu stellen, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass die zulässigen Gewichtsgrenzen oder Achslasten überschritten werden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Zwangsmaßnahmen gemäß § 102 Abs. 12 zu setzen. Der Landeshauptmann hat den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht die zur Prüfung des Gesamtgewichtes und der Achslasten an Ort und Stelle erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.



    § 102 KFG

    ….

    Absatz 12:


    Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hiedurch begehen oder begehen würden eine Übertretung


    …….


    lit. g)


    des § 4 Abs. 7a, des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs. 7a im Ausmaß von mehr als 2% oder der zulässigen Achslasten um mehr als 6% jedenfalls gefährdet wird,


    ….


    Also kurz gefasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 2% bzw. die Achslast um mehr als 6 % überschritten wird, kann die Weiterfahrt untersagt werden. Wobei es dann unerheblich ist, für welche Fahrzeuggruppen der Führerschein ausgestellt ist. Hier gilt alleine das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

    Ich habe deshalb "kann" geschrieben, da das Exekutivorgan die Gefährdung der Verkehrssicherheit feststellt (unter Bedachtnahme der 2 bzw 6%).

    Damit meine ich nicht das eigene Körpergewicht, denn das kennen wir ja alle und wissen wann wir übergewichtig sind. Z.B. nach den Weihnachtsfeiertagen - oder ganz aktuell - nach einem Lockdown.:(


    Ansprechen möchte ich wieder einmal das Gesamtgewicht des Wohnmobiles. Für viele ist das Überladen ein Kavaliersdelikt. Leider kann es aber zu sehr einschneidenden Maßnahmen kommen. Ich gehe jetzt gar nicht von einer Unfallsituation aus, bei der es mit der Kfz-Versicherung arge Probleme geben kann. Das geht bis zur Leistungsfreiheit durch den Versicherer.


    Nein, ich spreche von ganz alltäglichen Verkehrsproblemen. Viele kennen die Stellen, an denen Gewichtskontrollen durchgeführt werden - und sie fahren dann Umwege, weil sie die Folgen fürchten. Eigentlich sollte ja jeder Verantwortungsbewusste Lenker von sich aus darauf achten, dass das Fahrzeug nicht überladen ist. Dann sind diese Umwege auch nicht mehr nötig - und das ewige Kopfweh verschwindet.

    Allerdings gibt es dann auch noch die mobilen Kontrollstellen, in die man dann oft unversehens hineintappt.


    Da ist dann die Stunde der Wahrheit gekommen. Mancher zahlt die Strafe (in Österreich bis zu € 5000.-) aus der Portokassa. Aber schade um das Geld ist es doch - könnte man damit doch einen schönen Womourlaub machen. Problematischer ist es dann schon, wenn die Weiterfahrt von der Polizei untersagt wird. Da kommt dann das große Wehklagen und es stellt sich die Frage, wie die Situation gelöst werden kann.


    Mit der Frage lasse ich euch jetzt alleine.


    Ein guter Artikel zu diesem Thema findet ihr auch beim ÖAMTC.

    Ich habe ein Video gefunden, das einen interessanten Anhänger für das WOMO vorstellt. Der Hänger ist vorwiegend gedacht für den Transport eines kleinen Pkw's, den man an's WOMO hängt. Der Hänger ist kippbar mit Auffahrtsrampe.


    Wenn es euch interessiert, dann schaut euch das Video an: Hänger

    Ihr führt die Entsorgung der Altbatterien als Minuspunkt an. Wird da nicht sehr viel wiederverwertet? Das ist doch auch der Sinn der Problemstoffsammelstellen, damit der "Rohstoff" Altbatterie gleich gesondert gelagert wird.

    Die Ladezeiten bei den Batterien finde ich aber als großes Problem. Auch stelle ich mir vor, dass E-Autos Probleme bekommen, wenn sie z.B. auf der Autobahn im Stau stehen und im Sommer die Klima- und im Winter die Heizung laufen haben.

    Und zu guter Letzt kommt es mir so vor, wie mit den Energiesparlampen: Verbot der herkömmlichen Beleuchtungsmittel und Zwang zum Kauf der Energiesparlampen - nach 3 Jahren kam dann die wirklich (meiner Meinung nach) gute Lösung mit den LED-Lampen.

    Deshalb glaube ich auch, dass E-Autos die Zwischenlösung zum Wasserstofffahrzeug sind. Da gilt es natürlich noch viel zu forschen und zu arbeiten um sie auch wirklich alltagstauglich zu machen.


    Dazu habe ich auch 2 interessante Links:


    Wasserstoffbusse der Österr. Post

    Toyota

    Bei der Toyotaseite kann man sich ein wenig einlesen, wie das (vorläufig) mit dem Wasserstoffantrieb funktioniert. - Womit aber noch lange nicht das Tankproblem - Versorgungsdichte - gelöst ist.

    Was haltet ihr davon? Glaubt ihr dass diese Antriebsart Zukunft hat? - Oder ist es vielleicht nur eine Übergangslösung bis der Wasserstoffantrieb kommt?