Die Frage des Gewichtes........

  • Damit meine ich nicht das eigene Körpergewicht, denn das kennen wir ja alle und wissen wann wir übergewichtig sind. Z.B. nach den Weihnachtsfeiertagen - oder ganz aktuell - nach einem Lockdown.:(


    Ansprechen möchte ich wieder einmal das Gesamtgewicht des Wohnmobiles. Für viele ist das Überladen ein Kavaliersdelikt. Leider kann es aber zu sehr einschneidenden Maßnahmen kommen. Ich gehe jetzt gar nicht von einer Unfallsituation aus, bei der es mit der Kfz-Versicherung arge Probleme geben kann. Das geht bis zur Leistungsfreiheit durch den Versicherer.


    Nein, ich spreche von ganz alltäglichen Verkehrsproblemen. Viele kennen die Stellen, an denen Gewichtskontrollen durchgeführt werden - und sie fahren dann Umwege, weil sie die Folgen fürchten. Eigentlich sollte ja jeder Verantwortungsbewusste Lenker von sich aus darauf achten, dass das Fahrzeug nicht überladen ist. Dann sind diese Umwege auch nicht mehr nötig - und das ewige Kopfweh verschwindet.

    Allerdings gibt es dann auch noch die mobilen Kontrollstellen, in die man dann oft unversehens hineintappt.


    Da ist dann die Stunde der Wahrheit gekommen. Mancher zahlt die Strafe (in Österreich bis zu € 5000.-) aus der Portokassa. Aber schade um das Geld ist es doch - könnte man damit doch einen schönen Womourlaub machen. Problematischer ist es dann schon, wenn die Weiterfahrt von der Polizei untersagt wird. Da kommt dann das große Wehklagen und es stellt sich die Frage, wie die Situation gelöst werden kann.


    Mit der Frage lasse ich euch jetzt alleine.


    Ein guter Artikel zu diesem Thema findet ihr auch beim ÖAMTC.

  • Ergänzend: Auch wenn man ein Fahrzeug lenkt mit 3,5 to zGGW (auch Gespann) und es ist überladen, so hat das mit dem Führerschein bzw Zulassungsschein , nichts zu tun. Nach Abladung bzw Bezahlung der Strafe (oder Anzeige) kann man wieder weiterfahren.

    Deshalb habe ich die bessere Radwaage von R.... gekauft und wiege mein Fz vor der Fahrt um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. An den Kontrollstellen befindet sich oft ein Container, dort kann man seine Überladungen "dauerhaft" deponieren (gegen Entgelt ?? Wenn es nur Wasser ist, hat man Glück gehabt - bei manchen ist es im wahrsten Sinne des Wortes "ein Käse".

    schöne Grüsse joschr

  • am sichersten scheint mir die Eigenwiegung zu sein. Alle Tanks voll, Pedelecs und sonstiges Geraffel rein, Kühlschrank wie üblich füllen, Klamotten etc., das Ehegespons und sich selbst rein und dann auf eine Waage stellen. Die gibt es hier in vielen Dörfern (noch aus der Landwirtschaftszeit - die Älteren werden sich erinnern), oder auch an den Kieswerken, von denen wir hier am Oberrhein etliche haben. Einen Zehner in die Kaffeekasse und gut ist.


    Etwas problematisch ist das Auswiegen von Vorder- und Hinterachse getrennt, das wollen manche Betreiber nicht. Warum ? Weiß nicht, vielleicht ist es für den Mechanismus der Waage nicht gut.


    Regelmäßig die Kiste nach überflüssigem Ballast durchforsten (ja, den gibt's öfter als man denkt) ist auch hilfreich.


    Und die ewigen Spekulationen über reale oder angebliche "Toleranzgrenzen" bei Überschreitung vergessen. Zuviel ist zu viel. Da ist es wie beim Bauchumfang.


    Horst

  • Jo, da kann ich dir leider nicht zustimmen. Eine Untersagung der Weiterfahrt kann durch die Exekutive verhängt werden. Als gesetzliche Grundlage hiefür gilt das Kraftfahrgesetz. Ich habe auch die betreffenden Stellen herausgesucht:


    § 101 KFG

    …….

    Absatz 7:

    Der Lenker eines Kraftfahrzeuges hat auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht an Ort und Stelle oder bei einer nicht mehr als 10 km, bei Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h 3 km von seinem Weg zum Fahrtziel entfernten Waage prüfen zu lassen, ob das höchste zulässige Gesamtgewicht oder die höchsten zulässigen Achslasten des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges oder eines mit diesem gezogenen Anhängers überschritten wurden. Wurde eine Überschreitung festgestellt, so hat der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges die Kosten des Wägens und bei einem angeordneten Ab- oder Umladen die Kosten der allfälligen Nachwägungen zu ersetzen; der Lenker des Kraftfahrzeuges gilt als Vertreter des Zulassungsbesitzers, falls dieser nicht selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter anwesend ist. Weigert sich der Lenker, zu einer Waage zu fahren oder das Fahrzeug auf die Waage zu stellen, so ist die Annahme gerechtfertigt, dass die zulässigen Gewichtsgrenzen oder Achslasten überschritten werden und die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Zwangsmaßnahmen gemäß § 102 Abs. 12 zu setzen. Der Landeshauptmann hat den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht die zur Prüfung des Gesamtgewichtes und der Achslasten an Ort und Stelle erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.



    § 102 KFG

    ….

    Absatz 12:


    Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht sind berechtigt, Personen am Lenken oder an der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu hindern, wenn diese hiedurch begehen oder begehen würden eine Übertretung


    …….


    lit. g)


    des § 4 Abs. 7a, des § 101, des § 104 oder des § 106, wenn durch die Übertretung die Verkehrssicherheit gefährdet wird, wobei die Verkehrssicherheit bei einer Überschreitung des jeweiligen höchsten zulässigen Gesamtgewichtes oder der Höchstgrenzen des § 4 Abs. 7a im Ausmaß von mehr als 2% oder der zulässigen Achslasten um mehr als 6% jedenfalls gefährdet wird,


    ….


    Also kurz gefasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht um mehr als 2% bzw. die Achslast um mehr als 6 % überschritten wird, kann die Weiterfahrt untersagt werden. Wobei es dann unerheblich ist, für welche Fahrzeuggruppen der Führerschein ausgestellt ist. Hier gilt alleine das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

    Ich habe deshalb "kann" geschrieben, da das Exekutivorgan die Gefährdung der Verkehrssicherheit feststellt (unter Bedachtnahme der 2 bzw 6%).

  • Danke dass Du Dir die Mühe genommen und die einzelnen Paragraphen herausgesucht hast. Aber ich habe es vereinfacht dargestellt mit den Worten "nach Abladung". Abwaage oder Abladung verweigert, bzw nach Abwaage zu hohe Gewichte, kann oder wird die Weiterfahrt untersagt. Auch liegt es am Polizisten wie genau er die Gewichte einhält und die Verkehrssicherheit einschätzt. Dies wurde aber schon von Dir beschrieben. Die Problematik ist aber, daß viele das EGW des Fahrzeuges nicht kennen und so mit zuviel Zuladung in diese "Falle" tappen - besonders mit vielen nachtr. Aufbauten; und öffentl. Waagen gibt es auch nur mehr selten.

    schöne Grüsse joschr

  • Das Elend beginnt ja bekanntlich schon bei der Herstellung der Reisemobile und nur, wer sich schon vor dem Kauf in Zeitschriften und Foren über Gewicht, zGG und Übergewicht seines Reisemobils informiert, kann sich entsprechend wappnen, entweder dass er sich vor dem Kauf im Kaufvertrag das

    Leergewicht schriftlich geben läßt oder vor dem bezahlen auf eine Waage fährt.

    Viele Reisemobilbesitzer wollen es garnicht wissen, viele andere verdrängen das Thema

    nach dem Motto: Ist mir egal oder wird schon gut gehen.

    Da werden alle möglichen Extras geordert und wenn das Reisemobil auf dem Hof steht ist die Überrachung groß, wenn sich das gute Stück schon im Leerzustand nahe des zGG bewegt und entweder die Mutti Zuhause bleiben muß oder ein paar der Extras wieder ausgebaut werden müssen.

    Ich gehe davon aus, dass aktuell so gut wie alle Weißwarehersteller mehr oder weniger große Probleme haben mit der Einhaltung des zGG bei den < 3,5 t Reisemobilen und nicht nur der Hymerkonzern mit seinen vielen "Töchtern":

    https://www.kanzlei-zipper.de/…20es%20in%20der%20Analyse

    https://www.promobil.de/fahrze…p-betrug-gewichtsangaben/

    Auch die Tragfähigkeit der Achsen ist bedeutsam.

    So kann zwar das zGG stimmen, aber die HA ist deutlich überladen, das ist dann so, als ob das Reisemobil überladen wäre und wird entsprechend gebusst.

    https://www.zuhause-im-wohnmob…-rechner-fuer-wohnmobile/

    Da sollte die Staatsanwaltschaft eigentlich bei fast allen Herstellern mal auf den Busch klopfen.

    Sobald ein < 3,5 t Reisemobil mit ein paar sinnvollen Extras ausgestattet wird, kratzt es bis auf wenige Ausnahmen schon an der 3,5 t Grenze.

    Wie schnell die erreicht ist, weiß jeder Wohnmobilbesitzer, der länger mit Kind und Kegel unterwegs sein will.

    Vom Fahrradträger incl. 2 - 4 Fahrrädern über die Markise, die autom. Satanlage mit 2 TVs,

    den großen TEC Tower, Doppelboden, größerer Motor, Comfortmatik usw usw.

    Dann kommt noch das rein, was sowieso rein muß, Trinkwasser, Bettwäsche, Geschirr,

    Nahrungsmittel und Getränke für die Besatzung incl. Tierfutter,

    Hund und Katz, Reserverad usw usw. Das ist meiner Meinung nach mit 3,5 t nicht machbar.

    Mein zweites Wohnmobil, schon ab Werk als All Inn bezeichnet, wog schon leer incl. aller Extras 3200 KG.

    Durch meine Forenaktivitäten vor dem Kauf war mir vollkommen klar,

    es muß aufgelastet werden incl. Havy Fahrgestell und es wurde auf meinen ausdrücklichen Wunsch mit einer Einzelabnahme vom Werk/TÜV auf 4,25 t aufgelastet.

    Meines Wissens wurde keines der Modelle jemals aufgelastet, sie wurden generell als < 3,5 Tonner verkauft, denn keiner der Kollegen mit dem selben Modell, die ich unterwegs getroffen habe, hatte lt. eigener Aussage aufgelastet.

    Mit nunmehr 4,25 t zGG reise ich sorglos durch Europa, zumindest was das Gewicht betrifft.

    es bewegt sich reisefertig fast immer um die 4000 Kg, oftmals sogar etwas mehr,

    beide Achsen immer leicht unter der max. zulässigen Gewichtsgrenze.

    Servus
    Peter :winke:
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    Karl Lagerfeld:Wer Jogginghosen trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren!"

    4 Mal editiert, zuletzt von womofan ()

  • nun ja, so pauschal lässt sich das auch nicht behaupten. Die Länge (und ggbfs. Breite) des Mobils spielt natürlich auch eine Rolle. Es hat ja auch einen Grund, warum (alle ?) Hersteller mittlerweile schlanke Fahrzeuge anbieten, von 230 auf 210 cm abgemagert. Das ist für viele Käufer einfacher zu fahren, spart den Herstellern aber auch Gewicht.

    Was mich stets ärgert, ist die sog. "Fahrstellung" des Frischwassertanks auf 20 l Inhalt. Das ist ein in meinen Augen unseriöser Trick, um das Gewicht klein zu rechnen.

    Ansonsten stimme ich dem Vorschreiber zu: es wird zu viel und unbedarft geordert, was die Liste der Extras hergibt. Bei einer Investition von 60.000 und meist mehr € sollte Mann/Frau außer den vorfreudig glitzernden Augen auch den Verstand einschalten.

    Nach meiner Überzeugung sind Mobile im 3,5 to zGM-Bereich nur bis zu einer Länge von 6m oder knapp darüber realistisch.


    Horst

  • Wir hatten als erstes WOMO ein 7,3 m Schlachtschiff. - In unserer Unbedarftheit war für uns die Gewichtsgeschichte nicht relevant. Die Gedanken bezüglich Übergewicht kam erst später. Die Folge davon war, das WOMO zu verkaufen und auf 6,3 m umzusteigen und vor dem Kauf auf die Waage zu fahren.

    Inzwischen wussten wir auch, dass die notwendigen Ausrüstungsgegenstände - Küchenutensilien und Kleidung alles in allem ca. 100 kg ausmacht.

    Jetzt mit unserem "Kleinen" haben wir keine Kopfschmerzen mehr, specken aber trotzdem immer noch ab.

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