Beiträge von martin

    Es ist so, dass in D eine Vollstreckung nur durch ein Bild des Fahrers durchgeführt werden kann. Ein Beweisbild ohne dass der Fahrer darauf abgebildet ist gilt hier nicht. Das Problem allerdings ist, wenn ich innerhalb 3 Jahren nach Österreich fahre ich dort zur Kasse gebeten werde. Deshalb: ich habe die Strafe bezahlt, und nun ist gut.

    Hallo zusammen, mein Wohnmobil wurde letztes Jahr in St. Pölten am 30.8. geblitzt, 12 km zu schell innerorts. Als ich jetzt aus Spanien zurückkam, lagen eine Anonymverfügung (17.10.2018) über € 45 und nachträglich eine Strafverfügung (18.12.2018)
    über € 50 im Briefkasten. Einen Bildbeweis kann ich nicht feststellen. Kann die Strafe in D vollstrckt werden, was ist zu tun? Wer kann mir Auskunft erteilen?