Es ist so, dass in D eine Vollstreckung nur durch ein Bild des Fahrers durchgeführt werden kann. Ein Beweisbild ohne dass der Fahrer darauf abgebildet ist gilt hier nicht. Das Problem allerdings ist, wenn ich innerhalb 3 Jahren nach Österreich fahre ich dort zur Kasse gebeten werde. Deshalb: ich habe die Strafe bezahlt, und nun ist gut.
Beiträge von martin
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Ja. bin im ADAC, werde dort mal nachfragen.
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Habe keinen Verkehrsrechtsschutz. Ein Anwalt würde sicherlich die Kosten des Strafzettels übersteigen.
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Hallo zusammen, mein Wohnmobil wurde letztes Jahr in St. Pölten am 30.8. geblitzt, 12 km zu schell innerorts. Als ich jetzt aus Spanien zurückkam, lagen eine Anonymverfügung (17.10.2018) über € 45 und nachträglich eine Strafverfügung (18.12.2018)
über € 50 im Briefkasten. Einen Bildbeweis kann ich nicht feststellen. Kann die Strafe in D vollstrckt werden, was ist zu tun? Wer kann mir Auskunft erteilen? -
Bitte deinen Nachbarn auf dem Campingplatz um Hilfe. Das ist die billigste Version.