Wie allgemein bekannt ist, besteht in Frankreich seit 1. Juli 2012 die Pflicht ein Alcotestgerät im Fahrzeug mitzuführen. Allerdings wird bei Kontrollen derzeit noch abgemahnt, weil die Herstellerfirma mit den Lieferungen nicht nachkommt.
Aus diesem Grund gibt es noch eine "Schonfrist" bis März 2013. Ab dann ist bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift eine Strafe von (derzeit) € 11.- zu bezahlen.
Quelle: ADAC