In Deutschland wurde endlich das Überholverbot für Wohnmobile abgeschaft. http://www.promobil.de/aktuell…bile-gekippt-6583585.html
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"Die Botschaft hör ich wohl,
allein mir fehlt der Glaube."Hier hat ein Kollege, wohl ein Fahrlehrer, der sich mit dem Thema von Berufs wegen beschäftigen muß,
aus einem anderen Forum seine Sicht der Dinge zusammengestellt,
die wie ich finde, möglicherweise ein paar gewichtige Argumente enthält, warum es so schnell nichts werden wird
mit dem Überholen von LKWs:Zitat
Es ist eine Petition beim Verkehrsministerium eingegangen,
Ist beim Minister für Verkehr angekommen und ruht da , wie schon viele Anfragen vor ihr und noch hoffentlich viele danach .
Die Ressortleiter , die ich kennen gelernt habe ,waren alles intelligente und mit der Materie sicher vertraute Leute .
Die werden sich doch nicht mit dem Thema befassen , wenn sie genau wissen , welcher Rattenschwanz an Verordnungsänderungen auf sie zukommen wird .
Die wissen doch genau , LKW Geschwindigkeitsbegrenzer werden auf 89 km /h eingestellt und ein WOMO über 3,5 t darf 100 Km/h fahren .
Wegen 10 Km machen die doch keine Verbandsanhörung . Zumal sie genau wissen, da steht ihnen das Transportgewerbe mächtig auf den Füßen ?
Dazu kommt STVO § 5 , 2 regelt die Überholgeschwindigkeit : Überholen darf nur , wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fährt als der zu Überholende .
Die Rechtsprechung setzt da Maßstäbe , 10 km sind nicht wesentlich .Es darf zwar fakultativ in den von Brüssel vorgegebenen EU Richtlinien etwas verändert werden ,
muss aber abgesprochen werden .Wie soll es denn auch gehen , haben sich das die Befürworter mal überlegt ?
Soll man bei dem Zeichen 277 die Ausnahme ausweiten und PKW , Busse und Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t schreiben ?
Dann müßte die Ausnahne von der Ausnahme dazukommen , denn dann wären wir schnell mal bei WOMO mit Anhänger , also WOMO 7, 5 t zGW + Anhänger = Zuggew. 12t .
Der könnte dann überholen Oder noch schlimmer mit Schlüsselzahl 79 und einem Anhänger mit einer durchgehenden Bremsanlageund Doppelachse
kleiner als 1m dürften die bis 18,5 t fahren . Zweifelt jemand daran , dass es jemanden geben würde der es dürfte aber nicht täte ?
Der dürfte dann mit Anhänger nicht mehr 100 km/h fahren , nämlich 80 km/h aber hätte einen Freibrief zum Überholen .
Das der neue Boss des VICD als Brautgeschenk solche Aussage macht ist doch klar , er muss doch die Braut schmücken und das Ministerium hat Zeit , viel Zeit ,
weil das nicht relevant ist . Da gibt es Wichtigeres .
Lasst es wie es ist , wer ein WOMO dieser Größe fahren will bleibt auf der rechten Spur hinter den LKW , denn meistens will er nicht schneller oder kann kaum schneller .Vielleicht würde die ganze Diskussion abgekürzt werden , wenn man die Geschwindigkeit für diese Fahrzeuge wieder auf 80 reduzierte .Denn die nächste Ausnahme müßte schon wieder die AUTOBAHNÄHNLICHE KRAFTFAHRZEUGSTR.und die LANDSTRAßE sein .
Fragen über Fragen und keiner der Protagonisten denkt realistisch.Und hier steht der Beitrag, der die ganze Euphorie ausgelöst hat:
www.reisemobil-union.de/index.php?id=2
Mag bitte jeder seine eigenen Schlüsse daraus ziehen. -
Da unser Wohnmobil nur bis 3,5 t beladen werden darf, gilt diese Verordnung nicht, können also schneller fahren wenn wir wollen.
LG Helmut
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Bitte vergeßt nicht, dass es sich bei dem zitierten Artikel um einen aus Deutschland handelt. - Er bezieht sich auch lediglich auf deutsches Recht.
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Danke, habe ich vergessen zu erwähnen.
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